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Unternehmenssteuer & Rechtsform — Kernthemen

Die zentralen steuerlichen Stellschrauben für mittelständische Unternehmen — Rechtsformwahl, laufende Steueroptimierung, Holding-Strukturen und Konzern-Fragen.

93 Artikel · Stand 17. September 2026

Die Rechtsformfrage kommt meist mit einem Anlass: Der Gewinn steigt dauerhaft, ein Gesellschafter will aussteigen, oder die Bank verlangt eine belastbare Haftungsstruktur. Von da an bestimmen Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Gewinnverwendung und die Vergütung der Geschäftsführung die Belastung stärker als die gesellschaftsrechtliche Hülle. Eine GmbH belastet einbehaltene Gewinne mit rund 30 Prozent; wird voll an eine Privatperson ausgeschüttet, summiert sich die Last auf rund 48 Prozent. Die Personengesellschaft versteuert den Gewinn dagegen sofort auf Gesellschafterebene, gemildert durch die Gewerbesteueranrechnung des § 35 EStG. Diese Themenseite reicht von der Rechtsformwahl über die laufende Besteuerung und die typischen Konfliktfelder mit dem Finanzamt bis zu Umstrukturierung, Holding und Verkauf.

Welche Rechtsform kostet mich am wenigsten Steuern?

Die günstigere Rechtsform ist die, die zum Gewinnverwendungsverhalten passt. Bleiben die Gewinne im Unternehmen, liegt die GmbH mit rund 30 Prozent aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer vorn, weil die zweite Belastungsstufe erst mit der Ausschüttung entsteht. Wird alles entnommen, treibt eben diese Stufe die Gesamtlast auf rund 48 Prozent, und der Vorsprung ist aufgezehrt.

Die Personengesellschaft, im Mittelstand meist eine GmbH & Co. KG, versteuert den Gewinn sofort beim Gesellschafter mit dessen persönlichem Steuersatz. Gegen die Gewerbesteuer wirkt § 35 EStG, der die tarifliche Einkommensteuer um das Vierfache des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags ermäßigt. Bei der Steuermesszahl von 3,5 Prozent neutralisiert das die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent; darüber bleibt der übersteigende Teil beim Gesellschafter hängen, und in Verlustjahren läuft die Anrechnung ganz ins Leere.

Erfahrungsgemäß entscheidet zuerst die Frage, wie viel Liquidität die Gesellschafter privat brauchen, und erst danach der Steuersatz.

Kann ich meine Personengesellschaft wie eine GmbH besteuern lassen, ohne sie umzuwandeln?

Ja, über die Option nach § 1a KStG. Gesellschaft und Gesellschafter werden dann nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, während zivilrechtlich alles unverändert bleibt. Erforderlich sind die Zustimmung aller Gesellschafter oder, wo der Gesellschaftsvertrag Mehrheitsentscheidungen zulässt, mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen, dazu ein Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, für das die Option gelten soll.

Den Preis regelt das Umwandlungssteuerrecht, weil der Übergang als fiktiver Formwechsel gilt und § 25 UmwStG entsprechend anzuwenden ist. Wer Buch- oder Zwischenwerte ansetzt, handelt sich die siebenjährige Sperrfrist des § 22 UmwStG ein. Für Gesellschafter, die langfristig thesaurieren wollen, rechnet sich die Option; als Zwischenschritt kurz vor einem Verkauf taugt sie nicht.

Was bringt es steuerlich, Gewinne im Unternehmen zu lassen?

Die Thesaurierungsbegünstigung verschiebt die Steuer in die Zukunft, sie erspart sie nicht. In der Personengesellschaft senkt § 34a EStG den Satz auf den nicht entnommenen Gewinn auf 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Entnimmt der Gesellschafter den begünstigten Betrag später doch, greift die Nachversteuerung mit 25 Prozent nach § 34a Abs. 4 EStG.

Beide Stufen zusammengerechnet bleibt vom Vorteil wenig übrig, sobald die Entnahme absehbar ist. Der Hebel liegt in der Zeit, in der das Kapital im Unternehmen arbeitet, weshalb § 34a EStG vor allem bei einem festen Reinvestitionsplan trägt. Für die GmbH gilt dieselbe Logik ohne Antrag, weil dort die zweite Stufe ohnehin erst mit dem Ausschüttungsbeschluss entsteht.

Handelsrechtliche Gewinnrücklagen und die steuerliche Begünstigung werden dabei regelmäßig verwechselt, obwohl die eine in der Bilanz entsteht und die andere nur auf Antrag.

Wann wird mein Geschäftsführergehalt zur verdeckten Gewinnausschüttung?

Sobald die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer mehr zuwendet, als sie einem Fremden zugewendet hätte, darf der übersteigende Teil das Einkommen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht mindern. Maßstab ist der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer, geprüft wird die Gesamtausstattung aus Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage und Sachbezügen. Zahlt die Gesellschaft 10.000 Euro monatlich, wo ein fremder Dritter 6.000 Euro erhalten hätte, sind 4.000 Euro pro Monat keine abziehbare Betriebsausgabe, und beim Gesellschafter entsteht in gleicher Höhe eine Einnahme aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.

Auf eine Absicht kommt es nicht an. Die verdeckte Gewinnausschüttung entsteht auch in Verlustjahren und lässt sich grundsätzlich nicht rückabwickeln.

Beim beherrschenden Gesellschafter muss die Vergütung zusätzlich im Voraus klar und zivilrechtlich wirksam vereinbart und anschließend tatsächlich durchgeführt sein; fehlt es daran, fällt die Zahlung in voller Höhe darunter, selbst wenn sie der Höhe nach angemessen wäre. Nachträglich beschlossene Tantiemen, zinslose Gesellschafterdarlehen und privat genutzte Dienstwagen ohne saubere Vereinbarung greift eine Betriebsprüfung zuerst auf. Über § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG trifft das inzwischen auch optierende Personengesellschaften.

Was passiert mit meinen Verlusten?

Beim Kommanditisten begrenzt § 15a EStG den sofortigen Ausgleich auf die Höhe seiner Einlage; was darüber hinausgeht, bleibt lediglich verrechenbar und mindert erst spätere Gewinne aus derselben Beteiligung. In der Kapitalgesellschaft wandert der Verlust in den Vortrag nach § 10d Abs. 2 EStG, wo die Mindestbesteuerung ihn bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt zulässt und vom darüber liegenden Betrag derzeit 70 Prozent.

Beim Anteilsverkauf droht der Vortrag ganz zu verfallen, weil § 8c KStG den Abzug bei einem schädlichen Beteiligungserwerb kappt. § 8d KStG hält ihn unter engen Voraussetzungen als fortführungsgebundenen Verlustvortrag am Leben, in Sanierungsfällen daneben die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG. Wer eine Beteiligung überträgt, klärt das besser vor der Beurkundung.

Im Verbund löst die ertragsteuerliche Organschaft das Problem an der Wurzel, weil das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird und Verluste sofort gegen Gewinne laufen. § 14 KStG verlangt dafür die finanzielle Eingliederung und einen Gewinnabführungsvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, der auch tatsächlich durchgeführt wird.

Muss ich von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz wechseln?

Pflicht wird der Wechsel spätestens, wenn die Grenzen des § 141 AO überschritten sind, also 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, und das Finanzamt zur Buchführung auffordert; umgestellt wird ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Unabhängig davon kann die Pflicht schon handelsrechtlich über § 140 AO folgen, was Kapitalgesellschaften und eingetragene Personenhandelsgesellschaften von Beginn an trifft. Freiberufler bleiben ausgenommen.

Der eigentliche Kostenpunkt ist der Übergangsgewinn. Beim Wechsel sind alle bisher nicht erfassten Geschäftsvorfälle nachzuholen, Forderungen und Warenbestand werden hinzugerechnet, Verbindlichkeiten und Rückstellungen abgezogen. Den Saldo darf man auf Antrag gleichmäßig über das Übergangsjahr und die beiden Folgejahre strecken, wie R 4.6 Abs. 1 Satz 2 EStR es zur Vermeidung von Härten vorsieht. Automatisch geschieht das nicht; wer den Antrag versäumt, versteuert alles im ersten Jahr mit voller Progressionsspitze.

Nach dem Wechsel bindet die gewählte Gewinnermittlungsart grundsätzlich drei Veranlagungszeiträume. Wer den Zeitpunkt frei wählen kann, richtet ihn an der Höhe des Übergangsgewinns aus.

Was passiert, wenn ich mein Grundstück an meine eigene GmbH vermiete?

Dann entsteht in aller Regel eine Betriebsaufspaltung, sobald beide Voraussetzungen zusammentreffen, nämlich die sachliche Verflechtung über das überlassene Wirtschaftsgut und die personelle Verflechtung über den einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen. Die Schwelle liegt niedriger, als die meisten erwarten, denn schon ein einzelner Büroraum im privaten Wohnhaus kann genügen, wenn dort die laufende Geschäftsführung der GmbH stattfindet.

Aus Vermietungseinkünften werden damit gewerbliche Einkünfte, und die Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zwingend zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens; im Privatvermögen lassen sie sich nicht mehr halten. Solange die Struktur läuft, ist das beherrschbar. Kritisch wird der Tag, an dem eine der beiden Verflechtungen entfällt, etwa durch Erbfall, Scheidung oder Anteilsverkauf, denn dann liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG vor und sämtliche stillen Reserven werden aufgedeckt.

Das Verpachtungswahlrecht des § 16 Abs. 3b EStG hilft nur eingeschränkt, weil die Betriebsaufspaltung ihm vorgeht, solange beide Verflechtungen bestehen. Es kommt erst in Betracht, wenn die Verflechtung endet und ein lebender Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet wird.

Wie komme ich in eine Holding, und was kostet der Verkauf am Ende?

Anteile gelangen über den Anteilstausch nach § 21 UmwStG oder die Einbringung nach § 20 UmwStG zu Buchwerten in eine Holding, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden. Der Gegenwert ist die Behaltensfrist des § 22 UmwStG. Trennt sich die Holding vor Ablauf von sieben Jahren von den eingebrachten Anteilen, entsteht rückwirkend ein Einbringungsgewinn beim Einbringenden, der je abgelaufenem Zeitjahr um ein Siebtel abschmilzt.

Ist die Frist überstanden, bleibt ein Veräußerungsgewinn der Holding nach § 8b Abs. 2 KStG im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei, weil § 8b Abs. 5 KStG 5 Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben fingiert. Für laufende Dividenden wirkt § 8b Abs. 1 KStG entsprechend, allerdings nur bei einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres; darunter kassiert § 8b Abs. 4 KStG die Freistellung wieder ein. Gewerbesteuerlich liegt die Schwelle mit 15 Prozent höher, was bei kleineren Co-Investments regelmäßig übersehen wird.

Verkauft dagegen die Privatperson unmittelbar, greift § 17 EStG, sobald sie innerhalb der letzten fünf Jahre irgendwann zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Vom Gewinn unterliegen nach dem Teileinkünfteverfahren 60 Prozent dem persönlichen Steuersatz. Welcher Weg offensteht, entscheidet sich Jahre vor dem Verkauf, weshalb die Reihenfolge von Umstrukturierung und Veräußerung aus unserer Sicht am Anfang der Planung steht.

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29. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Verlustvorträge bei Änderung des Unternehmensgegenstands: BFH III R 30/21 und die Dokumentationspflicht

Eine strategische Neuausrichtung ändert oft auch den Unternehmensgegenstand. Bei Kapitalgesellschaften mit aufgelaufenen Verlustvorträgen stellt sich dann die F ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
29. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Unternehmensgegenstand der GmbH: präzise formulieren, Leerformeln vermeiden

Eine schlampig formulierte Satzungsklausel zum Unternehmensgegenstand kostet in der Gründungsphase Zeit und im laufenden Betrieb Geld. Registergerichte verweige ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
29. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

vGA bei Wettbewerbsverstoß und Geschäftschancenverwertung: Wie Gesellschafter-Geschäftsführer steuerliche Risiken vermeiden

Verstößt ein Gesellschafter gegen ein Wettbewerbsverbot oder nimmt er Geschäftschancen der GmbH wahr, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen. Wir zeigen die zwei ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
29. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Aufbauwege-Entscheidungsbaum: Welcher Weg in die Holding ist der richtige?

Welcher Aufbauweg in die Holding-Struktur tragfähig ist, hängt von der Ausgangsrechtsform und den Beteiligungsverhältnissen ab. Der Standardweg über § 21 UmwStG ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
29. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Eignungs-Entscheidungsbaum: Lohnt sich für mich eine Holding?

Vier Prüfschritte führen zur Antwort: Höhe des Jahresgewinns, Bereitschaft zur Thesaurierung, Gesellschafterstruktur und konkrete Sinnvoll-Konstellation. Wer al ...

Immobilien & Vermögensanlagen Immobilien & Vermögensanlagen
28. Mai 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Immobilien im Betriebsvermögen: Erweiterte Kürzung, Betriebsaufspaltung, Ausgliederung

Wenn Grundstücke im Betriebsvermögen einer operativen Gesellschaft liegen, entstehen drei klassische Steuerrisiken — und es gibt einen etablierten Gestaltungswe ...

Erbschaft & Schenkung Erbschaft & Schenkung
27. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Vermächtnis, Pflichtteil und Vorausvermächtnis: Steuerliche Stolperfallen bei der Erfüllung aus Betriebsvermögen

Ein unbedacht erfülltes Vermächtnis kann stille Reserven aufdecken, die bei richtiger Gestaltung geschont geblieben wären. Wir zeigen, wo die Grenze zwischen pr ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Pensionszusage an den Geschäftsführer: Was § 6a EStG vom GmbH-Gesellschafter und der Personengesellschaft verlangt

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind ein verbreitetes Instrument der Altersversorgung — und bilanziell wie steuerlich anspruchsvoll. Wir zeige ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Pauschalierte Lohnsteuer: Wann der Arbeitgeber Minijobs, Aushilfen und Sachzuwendungen pauschal versteuern sollte

Pauschalierung verlagert die Lohnsteuer vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber — und entlastet die Lohnabrechnung. Wir erklären, wann sich das lohnt und welche Sä ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Umsatzsteuerliche Organschaft im Mittelstand: Voraussetzungen, Wirkungen und Risiken

Wann eine Tochter-GmbH umsatzsteuerlich nicht mehr eigenständig ist — und welche Folgen das für Konzernstrukturen hat.

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Sachbezüge und steuerfreie Gehaltsbausteine: Wie Arbeitgeber Mitarbeiter steueroptimal vergüten

Wer Mitarbeiter binden will, hat mehr Hebel als das Bruttogehalt. Wir zeigen, wie Sachbezüge, Dienstwagen, Job-Bike, ÖPNV-Zuschuss und betriebliche Altersvorsor ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Einbringung in die GmbH zum Buchwert: Wie mittelständische Unternehmen stille Reserven bei der Umstrukturierung bewahren

Der Wechsel in die GmbH-Form muss keine stillen Reserven kosten. Wir zeigen, wie die Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG gelingt — und wo die Wahlrechtsvorauss ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Holding-Aufbau durch Anteilstausch: Steuerneutraler Aufbau einer Konzernstruktur nach § 21 UmwStG

Wer eine bestehende GmbH-Beteiligung in eine Holding verlagern will, riskiert ohne saubere Gestaltung die Aufdeckung aller stillen Reserven. § 21 UmwStG ist der ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Die Siebenjahresfalle nach § 22 UmwStG: Wie sich die rückwirkende Besteuerung bei Einbringungen vermeiden lässt

Nach einer Einbringung zum Buchwert beginnt eine siebenjährige Nachsorge, die leicht übersehen wird. Wir zeigen, welche Handlungen die rückwirkende Besteuerung ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

§ 4 Abs. 4a EStG: Wenn private Entnahmen den Betriebsausgabenabzug kosten

Schuldzinsen sind betrieblich veranlasst — und trotzdem nicht abziehbar. Wir erklären, wann Überentnahmen den Abzug kappen und wie Sie gegensteuern.

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Formwechsel GmbH in GmbH & Co. KG: Steuerfolgen, Dividendenfiktion und Fünfjahresfalle

Der Strukturwechsel aus der GmbH in eine Personengesellschaft ist steuerlich möglich — aber nur, wenn Bilanzansatz, Gesellschafterebene und Gewerbesteuer zusamm ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Steuerlicher Übertragungsstichtag und Acht-Monats-Rückwirkung: Was beim Formwechsel wirklich zählt

Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Stichtag nicht gleich Stichtag — und nicht jede Steuerart folgt der Rückwirkun ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Verschmelzung von Kapitalgesellschaften: Schlussbilanz, Übernahmeergebnis und Verlustverrechnung steuerneutral gestalten

Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften lässt sich unter engen Voraussetzungen buchwertneutral und ohne Aufdeckung stiller Reserven durchführen. Wir zeig ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Zinsschranke § 4h EStG: Wann der Zinsabzug beim fremdfinanzierten Unternehmenskauf gekappt wird

Wer eine GmbH fremdfinanziert übernimmt oder das Familienunternehmen mit hohem Kreditanteil expandiert, kann die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen ve ...

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26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

GWG, Sammelposten und Computer-Sofortabzug: Welche Wahl bei Kleininvestitionen den Gewinn am stärksten senkt

Bei Anschaffungen unter 1.000 € entscheiden drei Wahlrechte über die steuerliche Wirkung. Wir zeigen, wann Sofortaufwand, Sammelposten oder Normalbewertung grei ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Organschaft mit Minderheitsgesellschaftern: Ausgleichszahlungen und Mehr-/Minderabführungen richtig behandeln

Sobald ein Organkreis nicht mehr zu 100 % in einer Hand liegt oder Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen, greifen Spezialregeln. Wir zeigen, wie Ausgleich ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Betriebsaufspaltung: Wie Sie die Fallstricke der personellen Verflechtung bei Familien und Ehegatten entschärfen

Die personelle Verflechtung entsteht oft ungewollt — ein falsch strukturierter Gesellschafterkreis genügt, um aus einer Vermietung einen Gewerbebetrieb zu mache ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Einbringung in die GmbH & Co. KG zu Buchwerten: § 24 UmwStG richtig steuern

§ 24 UmwStG erlaubt den steuerneutralen Strukturwechsel vom Einzelunternehmen in die Personengesellschaft. Wir zeigen, wie Sie das Wahlrecht nutzen und die drei ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer: Wie GmbHs die typischen Fallen vermeiden

Überhöhte Gehälter, rückwirkende Vereinbarungen, verbilligte Mietverträge — wo die vGA beim GGF beginnt und wie sich die typischen Fallkonstellationen steuerfes ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Betriebsaufspaltung: Stolperstein oder Gestaltungschance für mittelständische GmbHs

Wer Grundstücke oder Maschinen privat hält und an die eigene GmbH verpachtet, begründet oft ungewollt eine Betriebsaufspaltung. Wir zeigen, wann sie entsteht, w ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Auf- und Abspaltung von Kapitalgesellschaften: Teilbetriebsvoraussetzung, Missbrauchsklauseln und Behaltensfristen sicher einhalten

Die Spaltung einer Kapitalgesellschaft kann steuerneutral erfolgen — aber nur, wenn ausschließlich Teilbetriebe übertragen werden und mehrere Behaltens- und Vor ...

Immobilien & Vermögensanlagen Immobilien & Vermögensanlagen
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Gebäudeabbruch und Restwertbehandlung: Erwerb mit Abbruchabsicht und die Drei-Jahres-Vermutung

Wer ein Bestandsgebäude erwirbt und anschließend abreißt, riskiert, dass Restbuchwert und Abbruchkosten nicht sofort als Aufwand abziehbar sind, sondern in den ...

Nachfolge & Generationswechsel Nachfolge & Generationswechsel
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Vorweggenommene Erbfolge beim Familienunternehmen: So gelingt die Übertragung ohne Aufdeckung stiller Reserven

Wer den Betrieb rechtzeitig an die nächste Generation überträgt, spart Erbschaftsteuer und sichert die Kontinuität. Wir zeigen, wie die steuerneutrale Übergabe ...

Nachfolge & Generationswechsel Nachfolge & Generationswechsel
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Anteilsübertragung in der Personengesellschaft: Gesellschafterwechsel ohne Aufdeckung stiller Reserven

Ein Wechsel im Gesellschafterkreis einer OHG, KG oder GmbH & Co. KG entscheidet oft darüber, ob der Generationenübergang steuerneutral gelingt oder ob hohe Verä ...

Nachfolge & Generationswechsel Nachfolge & Generationswechsel
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Betrieb verpachten statt aufgeben: Das Verpachtungswahlrecht nach § 16 Abs. 3b EStG

Wer seine operative Tätigkeit einstellt, muss nicht zwangsläufig die stillen Reserven aufdecken. Das Verpachtungswahlrecht hält den Gewerbebetrieb als „ruhenden ...

Nachfolge & Generationswechsel Nachfolge & Generationswechsel
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Junges Betriebsvermögen vermeiden: Warum Einlagen kurz vor der Übertragung teuer werden

Einlagen innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag lösen einen gesonderten Ansatz neben dem Ertragswert aus. Wer die Zwei-Jahres-Frist übersieht, zah ...

Betriebsprüfung & Steuerstrafrecht Betriebsprüfung & Steuerstrafrecht
26. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wann fehlerhafte Bilanzansätze korrigiert werden müssen

Eine fehlerhafte Bilanz darf nicht stehen bleiben. Wir zeigen, wann die Berichtigung Pflicht ist, welche Grenzen die Festsetzungsverjährung setzt und wann ein F ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
12. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Mehrstöckige Holdingstrukturen – steuerliche Effizienz und strategische Vorteile

Steuerliche Kaskadeneffekte minimieren: Durch geschickte Zwischenschaltung mehrerer Holdingebenen lassen sich Ausschüttungen weitgehend steuerfrei durchleiten.

Immobilien & Vermögensanlagen Immobilien & Vermögensanlagen
11. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

10-Jahresfrist: Optimale Nutzung für steuerfreie Veräußerung

Die 10-Jahresfrist ist einer der zentralen Befreiungstatbestände im deutschen Einkommensteuerrecht für private Immobilienverkäufe. Sie findet sich in § 23 Abs. ...

Nachfolge & Generationswechsel Nachfolge & Generationswechsel
11. April 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Betriebsaufspaltung – Sachliche und personelle Verflechtung

Zwei kumulative Voraussetzungen: Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen sowohl eine sachliche Verflechtung (Überlassu ...

Unternehmensteuer & Rechtsform Unternehmensteuer & Rechtsform
14. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

§ 15a EStG – Verlustverrechnung, negatives Kapitalkonto und Beendigung der GmbH & Co. KG

Negatives Kapitalkonto bei Veräußerung: Wird ein Kommanditanteil bei negativem Kapitalkonto veräußert, erhöht der Bestand des negativen Kapitalkontos den Veräuß ...

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Gewinnverteilung und Entnahmerechte in der GmbH

Wie werden Gewinne in einer GmbH verteilt, welche Entnahmerechte haben Gesellschafter und welche steuerlichen und rechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten?

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Dienstwagen und geldwerte Vorteile für Gesellschafter-Geschäftsführer: Steueroptimiert gestalten

Dienstwagen, Mobiltelefon, Homeoffice-Ausstattung: Welche geldwerten Vorteile sind für den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich sinnvoll — und wo lauert di ...

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Erfolgsbeteiligung und Tantiemen für Geschäftsführer: Rechtssicher gestalten

Tantiemen sind ein zentrales Instrument der Geschäftsführervergütung — steuerlich attraktiv, aber mit strengen formalen Anforderungen verbunden. Wir erklären di ...

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Fremdgeschäftsführer vs. Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche und rechtliche Unterschiede

Ob ein Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist oder nicht, hat weitreichende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Wir erklären die ents ...

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Geschäftsführergehalt steueroptimiert festlegen: So vermeiden Sie die vGA-Falle

Das Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muss sorgfältig geplant werden — zu hoch droht die verdeckte Gewinnausschüttung, zu niedrig vers ...

Gründung & Startup Gründung & Startup
6. März 2026 — Prof. Dr. Manzur Esskandari, Dr. Daniela Bick

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer: Chancen und Risiken

Pensionszusagen sind ein steuerlich attraktives Instrument zur Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern — aber nur bei korrekter Gestaltung. Wir erk ...

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Prof. Dr. Manzur EsskandariRechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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