Vermögensverwaltende Strukturen privat
Welche Strukturen nutzen privat vermögende Familien — von der vermögensverwaltenden GmbH über gewerbliche Prägung bis zu Familienpools und Drei-Objekt-Grenze.
Privat vermögende Familien bündeln Immobilien, Wertpapiere und Sammlungen meist über drei Wege. Es sind die vermögensverwaltende GmbH, die vermögensverwaltende Personengesellschaft als KG oder GbR und der Familienpool, in den Vermögen schrittweise und unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen wird. Welches Vehikel passt, entscheidet sich an der Steuerart, der Übertragungsabsicht und der Frage, ob die Struktur ausschließlich verwaltet oder ungewollt in die Gewerblichkeit kippt. Diese Themen-Säule fasst die private Klammer zusammen, also Vermögen halten, verwalten und im Familienkreis übertragen. Sie grenzt sich von der Unternehmer-Perspektive ab, in der die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen und die Asset Protection im Vordergrund stehen, und von der Familienholding als Bündelung unternehmerischer Beteiligungen.
Welche Strukturen nutzen privat vermögende Familien zur Bündelung und steueroptimalen Verwaltung ihres Vermögens?
Im Zentrum stehen drei Vehikel. Die vermögensverwaltende GmbH trägt laufende Erträge und Wiederanlage, die vermögensverwaltende Personengesellschaft als KG oder GbR sorgt für transparente Zurechnung und flexible Beteiligung, und der Familienpool dient als Übertragungsstruktur über Generationen. Die Wahl folgt der wirtschaftlichen Absicht und nicht einer Mode.
Eine Kapitalgesellschaft thesauriert günstig, weil sie laufende Erträge nur mit rund 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer belastet, die je nach Hebesatz etwa 14 bis 17 Prozent erreicht. Erst wenn ausgeschüttet wird, greift die zweite Besteuerungsebene beim Gesellschafter. Eine Personengesellschaft rechnet Erträge unmittelbar den Gesellschaftern zu und vermeidet so die Doppelbelastung, bleibt aber mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet. Der Familienpool wiederum dient weniger der Ertragsoptimierung als der gestaffelten Übertragung unter Ausnutzung der Freibeträge des § 16 ErbStG, die alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen.
Welches Modell trägt, hängt davon ab, ob das Vermögen wachsen, fließen oder weitergegeben werden soll. In der Beratungspraxis kombinieren vermögende Familien diese Bausteine häufig, etwa eine GmbH für die Wertpapierdepots neben einer Familien-KG für den Immobilienbestand.
Wann lohnt die vermögensverwaltende GmbH, und was bringt die erweiterte Kürzung?
Die vermögensverwaltende GmbH lohnt, wenn Erträge im Vehikel bleiben und reinvestiert werden, denn dann fällt nur die niedrige Thesaurierungsbelastung an. Bei Beteiligungserträgen aus Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften bleiben Dividenden nach § 8b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 KStG zu 95 Prozent steuerfrei, sofern die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 Prozent betrug. Die übrigen 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgabe.
Hält die GmbH eigenen Grundbesitz und verwaltet ihn ausschließlich, greift die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Sie stellt den gesamten Gewerbeertrag aus der Grundstücksverwaltung von der Gewerbesteuer frei, sodass im Ergebnis nur die Körperschaftsteuerebene belastet bleibt. Die Voraussetzung ist streng. Die Gesellschaft darf neben der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes nur die im Gesetz genannten unschädlichen Nebentätigkeiten ausüben. Schon die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen oder eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit kippt die Kürzung für das gesamte Jahr.
In der Praxis scheitert die erweiterte Kürzung selten an der Hauptvermietung, fast immer an Nebentätigkeiten, die isoliert harmlos wirken. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder Stellplätze an Dritte vermietet, hält diese Aktivitäten besser in einer separaten Schwestergesellschaft.
Wann wird eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ungewollt gewerblich?
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft wird gewerblich, sobald die gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG oder die gewerbliche Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eintritt. Beide Vorschriften infizieren die gesamten Einkünfte und ziehen die Gewerbesteuerpflicht nach sich.
Die gewerbliche Prägung trifft typischerweise die GmbH & Co. KG. Sind ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter und ist nur eine Kapitalgesellschaft oder ein Nicht-Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt, gilt die Tätigkeit kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb, obwohl die Gesellschaft real nur vermietet. Die gewerbliche Abfärbung wirkt umgekehrt. Eine eigentlich vermögensverwaltende GbR oder KG, die zusätzlich eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt, färbt diese auf sämtliche Einkünfte ab. Der Bundesfinanzhof erkennt hier eine Bagatellgrenze an, nach der die gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und absolut 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen dürfen.
Wer die Transparenz und die Gewerbesteuerfreiheit der reinen Vermögensverwaltung erhalten will, vermeidet die rein kapitalistische Komplementärstruktur und trennt gewerbliche Aktivitäten sauber ab. Eine natürliche Person als Komplementär oder ein geschäftsführender Kommanditist verhindert die Prägung.
Ab wann werden private Immobilienverkäufe zum gewerblichen Grundstückshandel?
Private Immobilienverkäufe werden zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn die von der Rechtsprechung entwickelte Drei-Objekt-Grenze überschritten wird. Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft oder errichtet und wieder veräußert, gilt im Regelfall als gewerblicher Händler. Die Folge sind die Gewerbesteuerpflicht und der Verlust der privaten Veräußerungsfreiheit nach Ablauf der Haltefrist.
Die Drei-Objekt-Grenze ist ein Indiz und keine starre Norm. Der Bundesfinanzhof hat sie in ständiger Rechtsprechung als widerlegbare Vermutung ausgeformt. Schon bei einem einzigen Objekt kann Gewerblichkeit vorliegen, wenn von Anfang an eine unbedingte Verkaufsabsicht und eine erhebliche Aktivität wie Bebauung oder Erschließung hinzutreten. Umgekehrt bleibt der Verkauf auch des vierten Objekts privat, wenn ein eindeutiger Anlass wie eine Ehescheidung, Krankheit oder dauerhafte Eigennutzung den Verkauf erzwingt.
Die fünfjährige Betrachtung dehnt sich bei nachhaltiger Tätigkeit auf einen längeren Zeitraum aus. In der Beratung zeigt sich, dass Familien die Grenze oft unbewusst reißen, etwa wenn geerbte Mehrfamilienhäuser kurzfristig nacheinander veräußert werden.
Wie bündeln Familien Vermögen über KG und GbR, und was bewirken Einbringung und Anwachsung?
Familien bündeln Vermögen über eine vermögensverwaltende KG oder GbR, weil sich Anteile leichter teilen, übertragen und mit Sonderrechten ausstatten lassen als einzelne Objekte. Eltern können Kommanditanteile schrittweise an die Kinder schenken und zugleich über die Geschäftsführung die Kontrolle behalten. Eine GbR braucht für die Außenwirkung seit dem Inkrafttreten des MoPeG zum 1. Januar 2024 in vielen Fällen die Eintragung im Gesellschaftsregister.
Die Einbringung überträgt Vermögen in die Gesellschaft, regelmäßig gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei Immobilien löst sie Grunderwerbsteuer aus, wobei die früheren Steuerbefreiungen für Übertragungen zwischen Gesamthand und Gesellschafter durch das MoPeG modifiziert wurden und eine Nachbehaltensfrist von zehn Jahren zu beachten ist. Die Anwachsung beschreibt den umgekehrten Vorgang. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wächst das gesamte Gesellschaftsvermögen ohne Einzelübertragung dem verbleibenden Gesellschafter zu, was sich als Gestaltungsinstrument zur lautlosen Überführung von Vermögen nutzen lässt.
Diese Vehikel verbinden die zivilrechtliche Bündelung mit der steuerlichen Transparenz. Die Tücke liegt in der Grunderwerbsteuer und in den Behaltensfristen, die bei zu schnellen Folgeübertragungen rückwirkend nachversteuert werden.
Wie funktionieren Familienpool und Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt steuerlich?
Der Familienpool überträgt Vermögen zu Lebzeiten gestaffelt an die nächste Generation und nutzt die alle zehn Jahre neu entstehenden Schenkungsteuer-Freibeträge, die nach § 16 Abs. 1 ErbStG bei Kindern 400.000 Euro je Elternteil betragen. Jede Zuwendung gilt als Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und wird mit den vorangegangenen Erwerben der letzten zehn Jahre zusammengerechnet.
Der Nießbrauchsvorbehalt ist der Hebel der Gestaltung. Die Eltern übertragen das Eigentum und behalten sich die Erträge vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert nach § 14 BewG den steuerpflichtigen Erwerb, weil er als Last vom Vermögenswert abgezogen wird. Der Vervielfältiger richtet sich nach dem Lebensalter des Berechtigten und dem Jahreswert der Nutzung. Wahlweise kann der Beschenkte die auf den Nießbrauch entfallende Steuer nach § 23 ErbStG in Jahresbeträgen versteuern, statt sie sofort vom Kapitalwert zu zahlen, was bei jungen Berechtigten mit langer Laufzeit die Liquidität schont.
In der Praxis senkt der Nießbrauchsvorbehalt die Bemessungsgrundlage erheblich und sichert zugleich die Versorgung der Eltern. Wichtig ist die saubere Bewertung des Jahreswerts, der nach § 16 BewG auf höchstens den durch 18,6 geteilten Steuerwert des Vermögens begrenzt ist.
Welche Fristen und Steuerermäßigungen gelten bei privaten Immobilien?
Bei privaten Immobilien entscheidet die Spekulationsfrist des § 23 EStG über die Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns. Bei Grundstücken beträgt sie zehn Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern ein Jahr. Wer eine vermietete Immobilie nach Ablauf von zehn Jahren verkauft, realisiert den Gewinn steuerfrei. Eigengenutztes Wohneigentum ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG schon bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren begünstigt.
Während der Haltedauer mindert die AfA die laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bemessungsgrundlage sind die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne den Grund und Boden. Der lineare Regelsatz beträgt für nach 2022 fertiggestellte Wohngebäude 3 Prozent jährlich nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Im selbstgenutzten Objekt mindern Steuerermäßigungen die tarifliche Einkommensteuer direkt. § 35a EStG begünstigt haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten, bei Handwerkerleistungen gedeckelt auf 1.200 Euro im Jahr, und § 35c EStG fördert energetische Gebäudesanierungen mit insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt.
Diese Fristen und Quoten zu kennen, entscheidet über sechsstellige Beträge. Die Trennung von Grund und Boden bei der AfA-Bemessung wird in der Praxis regelmäßig zu pauschal vorgenommen und vom Finanzamt korrigiert.
Wie werden Sammlungen wie Oldtimer, Kunst und Wein steuerlich behandelt?
Sammlungen aus Oldtimern, Kunst oder Wein bleiben im Privatvermögen steuerlich begünstigt, weil Gewinne aus dem Verkauf solcher beweglichen Wirtschaftsgüter nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei sind. Verluste innerhalb der Frist sind nur mit gleichartigen Gewinnen verrechenbar.
Die Grenze zur Gewerblichkeit verläuft dort, wo das Sammeln in einen nachhaltigen, planmäßigen Handel umschlägt. Wer regelmäßig an- und verkauft, über eine eigene Infrastruktur verfügt oder marktüblich wie ein Händler auftritt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit voller Steuerpflicht und Gewerbesteuer. Eine Besonderheit gilt für Gegenstände des täglichen Gebrauchs nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, bei denen Verkaufsgewinne generell nicht steuerbar sind. Das kann für Alltagsfahrzeuge greifen, nicht aber für Sammlerstücke mit Wertsteigerungserwartung.
Die Abgrenzung ist eine Tatfrage und wird anhand des Gesamtbilds beurteilt. Vermögende Sammler sollten Ankaufsdokumentation und Haltedauer sauber führen, weil die Beweislast für die private Veranlassung bei steigender Verkaufsfrequenz zu ihren Lasten kippt.
Alle Beiträge
Schloss, Burg oder denkmalgeschütztes Gebäude erben: Wie die 85-Prozent-Befreiung für Grundbesitz nach § 13 ErbStG funktioniert
Bei Kunst kennt man die 60-Prozent-Befreiung. Für Grundbesitz von öffentlicher Bedeutung sieht dieselbe Norm einen höheren Satz vor: 85 Prozent des Werts bleibe ...
Was zählt steuerlich als Kunst? Die Abgrenzung zwischen Kunstgegenstand, Kunstgewerbe und Hausrat
Ob ein Gemälde, eine Plastik oder eine Druckgrafik unter die Erbschaftsteuerbefreiung für Kunst fällt, entscheidet sich an einer Vorfrage: Handelt es sich überh ...
Sammlungen steuerfrei vererben: Wann Oldtimer, Bibliothek und Archiv unter die Kunstbefreiung fallen
Eine Oldtimersammlung, eine Fachbibliothek oder ein wissenschaftlich geordnetes Archiv kann im Erbfall weitgehend steuerfrei übergehen. Entscheidend ist, ob ein ...
100 statt 60 Prozent: Volle Erbschaftsteuerbefreiung für Kunst durch Denkmalpflege-Bereitschaft und Familienbesitz
Kunst geht nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Regelfall mit 60 Prozent steuerfrei über. Unter zwei zusätzlichen Voraussetzungen sind es 100 Prozent. Worauf es dab ...
Kunstbefreiung annehmen oder darauf verzichten: Wann der Verzicht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 ErbStG bares Geld spart
Die 60-Prozent-Befreiung für Kunst klingt nach einem reinen Geschenk. Bei fremdfinanzierten Sammlungen kann sie aber teurer sein als die volle Besteuerung, weil ...
Organschaftsmodelle optimieren – Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die GmbH & Co. KG
Die Organschaft fasst das Einkommen von Tochter-GmbH und GmbH & Co. KG steuerlich zusammen, sodass Verluste der einen Einheit Gewinne der anderen sofort mindern ...
Gewerbesteuer-Optimierung bei GmbH & Co. KG
Die wirksamste Gewerbesteuer-Optimierung bei der GmbH & Co. KG ist die Anrechnung nach § 35 EStG: Das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags mindert die Einkomm ...
Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten mit Sanierungsverpflichtung sparen
Die Bestellung eines Erbbaurechts löst Grunderwerbsteuer aus, weil § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt. Bemessungsgrundlage ist ...
Schenkungsteuer bei Grundwassernutzungsrechten rechtssicher minimieren
Ein verschenktes Grundwassernutzungsrecht wird als wiederkehrende Nutzung bewertet: Jahreswert mal gesetzlicher Vervielfältiger ergibt den Kapitalwert (§ 13 Bew ...
Disquotale Einlagen und Gewinnverwendung
Eine disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft erhöht rechnerisch den Wert der Anteile der Mitgesellschafter und gilt insoweit als Schenkung nach § 7 Abs. ...
Gewerbesteuer optimieren mit der erweiterten Kürzung
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG befreit die Erträge aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes vollständig von der Gewerbesteuer und führt bei ...
Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern: Güterstandsschaukel
Die Güterstandsschaukel verlagert Vermögen zwischen Ehegatten ohne Schenkungsteuer, weil die güterrechtliche Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 2 ErbStG kein ste ...
Schenkung unter Lebenden: Tatbestände und Gestaltungsspielräume nach § 7 ErbStG
Steuerpflichtig ist nur die freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, und sie setzt eine objektive Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendende ...
Erbeinsetzung oder Vermächtnis: Entscheidende Faktoren bei Hausgrundstücken
Bei Hausgrundstücken hängt die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis nicht am gewählten Wort, sondern an den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der Test ...
Schenkung zurückfordern wegen Verarmung: Wann der Beschenkte das Geschenk behalten darf
Der verarmte Schenker und an seiner Stelle der Sozialhilfeträger können ein Geschenk nach Bereicherungsrecht zurückfordern, wenn der Schenker seinen Unterhalt n ...
Berliner Testament in mehreren Urkunden: Wann verschiedene Verfügungen ein einheitliches Ehegattentestament bilden
Ein gemeinschaftliches Testament im Sinne eines Berliner Testaments kann aus mehreren getrennten Urkunden bestehen, auch wenn zwischen ihnen ein zeitlicher Abst ...
ZIM vor und nach dem Projekt: Durchführbarkeitsstudie und Leistungen zur Markteinführung
Veröffentlicht am 5. Juni 2026
Subventionsbetrug ohne Betrugsabsicht: warum schon Leichtfertigkeit beim Förderantrag strafbar ist
Veröffentlicht am 5. Juni 2026
GmbH & Co. KG für Immobilien: Steuerliche Optimierung
Eine Immobilien-GmbH & Co. KG kann gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) oder vermögensverwaltend, also „entprägt“, sein. Die geprägte KG erzielt gewerbli ...
Option zur Steuerpflicht strategisch nutzen
Die Option nach § 9 UStG verwandelt einen steuerfreien Grundstücksumsatz in einen steuerpflichtigen und macht damit den Vorsteuerabzug möglich. Sie ist nur zulä ...
Aufbewahrungsfristen für Förderunterlagen: Welche Frist gilt, wenn drei Regelwerke kollidieren
5. Juni 2026
Gesellschafterwechsel und Vermögensübertragung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften – Anwachsung, Einbringung und Kapitalkontenstruktur
Anwachsung als Anschaffung: Scheidet ein Gesellschafter aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aus und wächst sein Anteil den verbleibenden Gesell ...
Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Wo die Doppelzurechnung weiterhin droht
Mit § 1 Abs. 4a GrEStG hat der Gesetzgeber die Diskussion um die doppelte Zurechnung von Grundstücken bei Share Deals weitgehend beendet. Eine Stelle bleibt abe ...
Rückabwicklung nach § 16 GrEStG: Wann sie die Zurechnung nicht mehr rettet
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs nach § 16 GrEStG ist ein vertrautes Instrument der Beratungspraxis. In Verbindung mit einem zwischenzeitlichen Share D ...
Bankrottdelikte und Berufsverbot (§§ 283 ff. StGB, § 6 Abs. 2 GmbHG): Strafbarkeit des Geschäftsführers in der Krise
Wer in der Krise Vermögen aus der GmbH herauszieht, Buchführungspflichten verletzt oder Gläubiger ungleich behandelt, riskiert nach §§ 283 ff. StGB Freiheitsstr ...
Wann eine Holding-GmbH wirklich sinnvoll ist – und wann nicht
Die Holding-GmbH ist kein Universalwerkzeug. Sie lohnt sich für ein klar umrissenes Spektrum an Konstellationen; in anderen Fällen frisst der Mehraufwand den Ef ...
Die Immobilien-GmbH im steuerlichen Überblick – Rechtsformwahl, Abschreibungen und Gestaltungspotenziale
Rechtsformwahl als Weichenstellung: Die Entscheidung zwischen vermögensverwaltender Personengesellschaft, gewerblich geprägter GmbH & Co. KG und Immobilien-GmbH ...
Nachlassverbindlichkeiten und Erbschaftsteuer – Abzug von Schulden und Kosten (§ 10 ErbStG)
Bereicherungsprinzip: Die Erbschaftsteuer besteuert den Nettovermögenszuwachs. Nach § 10 Abs. 5 ErbStG sind Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abzuziehen. Das ...
Zinsloses Familiendarlehen und Schenkungsteuer: Was das BFH-Urteil II R 20/22 für Mandanten bedeutet
Ein Familiendarlehen ohne Zinsen oder mit deutlich unter Markt liegender Verzinsung gilt vielen als die einfachste Lösung. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urt ...
Sammelleidenschaften steueroptimiert: Oldtimer, Wein und Kunst im Steuerrecht
Werthaltige Sammlungen von Oldtimern, Wein oder Kunst werfen steuerliche Fragen auf. Wir zeigen, wann Gewinne steuerfrei bleiben und wann Gewerblichkeit droht.
Vor- und Nacherbschaft steuerlich gestalten – Erbschaftsteuer bei gestaffelter Erbfolge (§ 6 ErbStG)
Vorerbe als fiktiver Vollerbe: Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe steuerlich als Vollerbe. Er wird mit dem gesamten Nachlass zur Erbschaftsteuer herangezog ...
Mehr als nur Steuerhinterziehung: Schmuggel, Steuerhehlerei und die Einziehung hinterzogener Steuern
Neben § 370 AO kennt das Steuerstrafrecht einen eigenen Katalog weiterer Straftaten — und mit § 375a AO ein Einziehungsregime, das selbst verjährte Steuerschuld ...
Konkurrenzen im Steuerstrafrecht: Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung, Betrug und Beihilfe
Wann verdrängt § 370 AO den Betrugstatbestand — und welche Strafrahmen-Folgen hat die Konkurrenzbestimmung bei Beihilfe in Scheinrechnungs-Strukturen? Wir ordne ...
Berliner Testament: Wann es vermögende Ehegatten Steuer kostet — und wie sich der Schaden begrenzen lässt
Das Berliner Testament regelt den Familiennachlass scheinbar elegant. Steuerlich ist es für vermögende Ehegatten oft die teuerste denkbare Lösung. Wir zeigen, w ...
Schenkungsteuerrisiko bei unverzinslichen Darlehen – Zinsvorteil, Bewertung und aktuelle BFH-Rechtsprechung
Zinsvorteil als Schenkung: Der Zinsvorteil eines unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Darlehens im Familienkreis stellt eine freigebige Zuwendung nach § 7 ...
Lebensversicherung und Erbschaftsteuer – Besteuerung, Freibeträge und Gestaltung
Versicherungsleistung unterliegt der Erbschaftsteuer: Erhält ein Bezugsberechtigter die Versicherungssumme einer Lebensversicherung aufgrund des Todes des Versi ...
Mittelbare Schenkung und Schenkungsteuer – Wenn Geld zum Grundstück wird (§ 7 ErbStG)
Bereicherungsgegenstand statt Entreicherungsgegenstand: Bei der mittelbaren Schenkung muss die Identität zwischen dem Gegenstand, mit dem sich der Schenker entr ...
Schenkung alle zehn Jahre – Freibetrag optimal nutzen (§ 14 ErbStG)
10-Jahres-Zusammenrechnung: Nach § 14 Abs. 1 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet. Die St ...
Pflege-Freibetrag und Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung für Pflegeleistungen und Pflegegeldweitergabe (§ 13 Abs. 1 Nr. 9, 9a ErbStG)
Pflege-Freibetrag bis 20.000 Euro (Nr. 9): Wer den Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt oder Unterhalt gewährt hat, kann einen Fre ...
Grundstücksschenkung und Erbschaftsteuer – Wann entsteht die Steuer? (§ 9 ErbStG)
Stichtagsprinzip: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht zu einem bestimmten unterjährigen Zeitpunkt (Stichtag). Der Stichtag ist Anknüpfungspunkt für die ...
Eheverträge und Schenkungsteuer – Güterstandsschaukel, Einkommensteuerrisiken und Beraterhaftung
Güterstandsschaukel als Gestaltungsinstrument: Der Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und zurück ermöglicht die sche ...
10-Jahres-Frist bei Schenkungen: Zusammenrechnung und Freibetragsplanung nach § 14 ErbStG
§ 14 ErbStG ordnet die Zusammenrechnung aller Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren an. Dies bestimmt Steuersatz und Freibetragsausschöpfung. D ...
Nießbrauch und Erbschaftsteuer – Jahressteuer oder Sofortbesteuerung (§ 23 ErbStG)
Wahlrecht des Erwerbers: Bei Erwerb eines Nießbrauchs, einer Rente oder anderer wiederkehrender Leistungen kann der Erwerber wählen, ob er die Steuer einmalig a ...
Erbschaftsteuer und Personengesellschaften nach MoPeG – Neuregelung durch § 2a ErbStG
Gesamthandsfiktion bleibt erhalten: Trotz Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG zum 1.1.2024 fingiert § 2a ErbStG die Fortgeltung der bisherigen G ...
Mittelbare Grundstücksschenkung – Steuervorteile und Fallstricke bei der Vermögensübertragung
Grundstück statt Geld: Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung gibt der Schenker zweckgebundenes Geld für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks. Schenkungsge ...
Gemischte Schenkung und Schenkungsteuer – Steuerliche Behandlung teilentgeltlicher Zuwendungen (§ 7 ErbStG)
Objektives Missverhältnis + subjektiver Wille: Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem objektiven Missverhältnis stehen und ...
Zugewinnausgleich und Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung nach § 5 ErbStG optimal nutzen
Fiktiver Zugewinnausgleich als zusätzlicher Freibetrag: Der fiktive Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG stellt den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartne ...
Gewerbliche Abfärbung bei Personengesellschaften: Wie Sie die Infizierung vermeiden
Ein einziger gewerblicher Euro kann die gesamten Einkünfte einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Personengesellschaft zu gewerblichen Einkünften umqu ...
§ 35a und § 35c EStG: Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Leistungen und energetische Sanierung im selbstgenutzten Eigenheim
Wer im eigenen Haushalt Dienstleister und Handwerker beauftragt oder sein Eigenheim energetisch saniert, kann die Einkommensteuer direkt mindern. Wir zeigen, we ...
Gewerblicher Grundstückshandel auch unter der Drei-Objekt-Grenze: Wann ein einziger Verkauf gewerblich wird
Bauherren und Immobilieninvestoren werden auch ohne vier Objekte gewerblich, wenn die Aktivitäten zur Wertschöpfung sprechen. Wir zeigen die Indizien, die den B ...
Spekulationssteuer bei Immobilien: Fallen und Gestaltungen
Die Spekulationssteuer gehört zu den steuerlichen Themen, die viele Immobilienbesitzer unterschätzen. Sie greift dann, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie i ...
Gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung und Vermeidung
Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht und betrifft insbesondere Immobilieninvestoren und vermögende Privatpersone ...
Unternehmensgegenstand der GmbH optimal formulieren
Der Unternehmensgegenstand im GmbH-Gesellschaftsvertrag ist mehr als eine Formalität — er bestimmt den Handlungsspielraum der Gesellschaft und hat steuerliche s ...