Die Aufspaltung ist eine Form der Spaltung im Umwandlungsrecht. Bei ihr wird das gesamte Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft auf mehrere übernehmende Gesellschaften übertragen; die übertragende Gesellschaft erlischt. Sie zählt neben Abspaltung und Ausgliederung zu den Formen der Spaltung, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG als Umwandlung erfasst. In der Praxis dient sie etwa dazu, eine Holding-Kapitalgesellschaft in zwei eigenständige Kapitalgesellschaften zu trennen.