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REB Insights · Glossar

Aufspaltung

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG

Die Aufspaltung ist eine Form der Spaltung im Umwandlungsrecht. Bei ihr wird das gesamte Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft auf mehrere übernehmende Gesellschaften übertragen; die übertragende Gesellschaft erlischt. Sie zählt neben Abspaltung und Ausgliederung zu den Formen der Spaltung, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG als Umwandlung erfasst. In der Praxis dient sie etwa dazu, eine Holding-Kapitalgesellschaft in zwei eigenständige Kapitalgesellschaften zu trennen.

Rechtlicher Bezug§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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