Die Außenprüfung — auch Betriebsprüfung genannt — ist die umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen durch einen Prüfer des Finanzamts oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Angeordnet wird sie durch die Prüfungsanordnung, den Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt ihre Durchführung anordnet. Neben der allgemeinen Prüfung kommen besondere Formen wie die Lohnsteuer-Außenprüfung vor. Für den Ablauf der Festsetzungsfrist gehört die Außenprüfung zu den praxiswichtigsten Hemmungstatbeständen.