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REB Insights · Glossar

Außenprüfung

§ 193 AO

Die Außenprüfung — auch Betriebsprüfung genannt — ist die umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen durch einen Prüfer des Finanzamts oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Angeordnet wird sie durch die Prüfungsanordnung, den Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt ihre Durchführung anordnet. Neben der allgemeinen Prüfung kommen besondere Formen wie die Lohnsteuer-Außenprüfung vor. Für den Ablauf der Festsetzungsfrist gehört die Außenprüfung zu den praxiswichtigsten Hemmungstatbeständen.

Rechtlicher Bezug§ 193 AO
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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