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REB Insights · Glossar

Beirat

Ein Beirat ist ein fakultatives Gremium, das in der Regel durch den Gesellschaftsvertrag oder eine separate Beiratsordnung eingerichtet wird. In der Praxis tritt er auch unter Bezeichnungen wie Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss auf; die Bezeichnung ist nicht entscheidend. In Familienunternehmen dient er als Kontrollgremium, das die Geschäftsführung überwacht und bei Konflikten vermittelt. Bei der Unternehmensnachfolge kann ein Beirat den Übergangsprozess als Brücke begleiten und die strategische Kontinuität sichern. Wird ein Beiratsmitglied aus dem Unternehmen bestellt, kann dies das Risiko von Interessenkonflikten bergen.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff