Das Berliner Testament nach § 2269 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Verfügungen sind wechselbezüglich und entfalten eine Bindungswirkung, sodass nach dem Tod des ersten Ehegatten abweichende Verfügungen regelmäßig nicht mehr wirksam errichtet werden können. Steuerlich kann es nachteilig sein, weil die Alleinerbenlösung Freibeträge ungenutzt lässt; diesem Nachteil kann etwa mit einem Supervermächtnis begegnet werden. Steuerklauseln im Berliner Testament müssen mit der Bindungswirkung der wechselbezüglichen Verfügungen vereinbar sein.