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REB Insights · Glossar

Betriebsprüfung

§ 193 AO

Die Betriebsprüfung — auch Außenprüfung genannt — ist die umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen durch einen Prüfer des Finanzamts oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Ihre Rechtsgrundlage und die Anordnung ergeben sich aus § 193 AO; eine wirksame Prüfungsanordnung ist zwingende Voraussetzung, ohne die der Prüfer nicht tätig werden darf. Werden die steuerlich relevanten Daten in elektronischer Form geprüft, spricht man von einer digitalen Betriebsprüfung. Ergeben sich während der Prüfung Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung, muss der Prüfer den Vorgang an die Straf- und Bußgeldstelle abgeben.

Rechtlicher Bezug§ 193 AO
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)