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REB Insights · Glossar

Buchwert

§ 6 Abs. 3 EStG

Der steuerliche Buchwert ist der in der Steuerbilanz angesetzte Wert eines Wirtschaftsguts, eines Gesellschaftsanteils oder eines Kapitalkontos; ihm steht der Verkehrswert gegenüber, der höher liegen kann. In Gesellschaftsverträgen dient er als Maßstab für Abfindungsbeschränkungen: Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder seiner Erben kann auf den Buchwert oder einen Bruchteil des Verkehrswerts begrenzt werden, wobei eine Abfindung zum Buchwert bei grobem Missverhältnis zum Verkehrswert sittenwidrig sein kann. Bei der Übertragung von Anteilen werden die Buchwerte fortgeführt: Der Erbe führt die Buchwerte des Erblassers fort (§ 6 Abs. 3 EStG analog), und ein Käufer übernimmt die steuerlichen Buchwerte des Verkäufers. Auch bestimmte gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen bleiben unschädlich, wenn sie zu Buchwerten erfolgen und die Behalteverpflichtung fortbesteht. Ein Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Abfindungsbetrag abzüglich des Buchwerts des Kapitalkontos und des Sonderbetriebsvermögens.

Rechtlicher Bezug§ 6 Abs. 3 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)