Das Bußgeld ist eine Geldsanktion, mit der Verstöße gegen gesetzliche Pflichten geahndet werden. Es kann etwa bei Verstößen gegen Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz verhängt werden (§ 56 GwG). Für die Verfolgung ist im Steuerbereich die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts zuständig, die nach § 386 Abs. 1 AO selbstständige Ermittlungskompetenz besitzt. Werden während einer Betriebsprüfung Anhaltspunkte für vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehler entdeckt, kann der Prüfer den Vorgang an die Straf- und Bußgeldstelle abgeben. Sobald der Steuerpflichtige Betroffener eines Bußgeldverfahrens ist, entfällt insoweit die Mitwirkungspflicht (§ 393 Abs. 1 AO).