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REB Insights · Glossar

Einlagekonto

§ 27 KStG

Das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG ist ein auf Gesellschaftsebene geführtes Konto der Kapitalgesellschaft, das geleistete Einlagen erfasst. In die Kapitalrücklage eingestellte Beträge werden als Zugang beim Einlagekonto erfasst. Schüttet die Gesellschaft aus dem Einlagekonto aus, gehört dieser Teil nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Bestand mindert sich durch Leistungen, soweit sie den maßgebenden ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Weil das Konto auf Gesellschaftsebene geführt wird, kann es auch Gesellschafter betreffen, die selbst nie Einlagen geleistet haben.

Rechtlicher Bezug§ 27 KStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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