Erhaltungsaufwand bezeichnet Aufwendungen für Maßnahmen, die ein Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten oder es in einen solchen Zustand zurückversetzen, ohne dass eine wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus eintritt. Er ist von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzugrenzen, die aktiviert werden müssen; Erhaltungsaufwand dagegen ist grundsätzlich sofort abziehbar und mindert unmittelbar den Gewinn oder die Einkünfte. Typische Beispiele sind Reparaturen, während umfangreichere Modernisierungen im Einzelfall den Herstellungskosten zuzurechnen sein können. Die Abgrenzung kann im Einzelfall heikel sein und hat unmittelbare Auswirkungen auf Liquidität und steuerliche Belastung.