Als Erlass wird eine von der Finanzverwaltung herausgegebene Vorgabe bezeichnet, die etwa durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder die obersten Finanzbehörden der Länder ergeht. Ein Beispiel ist der auf Grundlage des § 34c Abs. 5 EStG ergangene Pauschalierungserlass des BMF; diese Vorschrift eröffnet den obersten Finanzbehörden der Länder die Möglichkeit, die deutsche Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte ganz oder teilweise zu erlassen oder pauschal festzusetzen. Auch im Grunderwerbsteuerrecht bringt ein Erlass der Finanzverwaltung Erleichterungen für bestimmte Vorgänge. Erlasse konkretisieren damit, wie die Finanzverwaltung einzelne steuerliche Sachverhalte behandelt.