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REB Insights · Glossar

Formwechsel

§ 25 UmwStG

Der Formwechsel ist eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, bei der ein Rechtsträger seine Rechtsform ändert, ohne dass Vermögen auf einen Dritten übertragen wird — es wechselt lediglich das „Rechtskleid“. Weil der Rechtsträger identisch bleibt und kein Rechtsträgerwechsel stattfindet, sind handelsrechtlich keine gesonderten Bilanzen aufzustellen, und das UmwG sieht für den Formwechsel keinen Rückbezug vor. Erfasst ist etwa der Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG). Grunderwerbsteuerlich ist der Formwechsel mangels Rechtsträgerwechsels grundsätzlich nicht privilegiert, weil eine Privilegierung überflüssig wäre.

Rechtlicher Bezug§ 25 UmwStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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