Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Gesellschaft gewährt und das je nach Ausgestaltung als Fremdkapital oder als Eigenkapitalersatz einzuordnen ist. Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen, insbesondere Gesellschafterdarlehen, erhöhen die Beteiligungsquote nicht, da sie keine zusätzlichen Gesellschafterrechte begründen. Für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen findet die Abgeltungsteuer keine Anwendung; nach § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG werden sie zum persönlichen Steuersatz besteuert, wobei bereits eine Beteiligung ab 10 % genügt. Fällt ein in der Krise gewährtes Darlehen wegen Zahlungsunfähigkeit aus, können in Höhe des Ausfalls nachträgliche Anschaffungskosten entstehen. Eine besondere Verlustabzugsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG greift, wenn das Darlehen im Privatvermögen gehalten wird und die Beteiligung unter einem Prozent liegt.