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REB Insights · Glossar

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Grundstruktur einer Gesellschaft und die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern. Er bestimmt unter anderem die Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführungsbefugnisse, die Gewinnverteilung, Entnahmerechte, Nachfolgeregelungen sowie den Sitz der Gesellschaft. Für den Vermögensschutz ist er das zentrale Instrument: Über Vinkulierungsklauseln und Abfindungsbeschränkungen lässt sich der Gesellschaftsanteil vor der Verwertung durch Gläubiger schützen, da ein Insolvenzverwalter nur den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Abfindungswert erhält. Auch weitere Gremien und Gestaltungen wie ein Beirat oder ein Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen können im Gesellschaftsvertrag verankert werden.

Zuständiges ThemaGmbH-Grundlagen & Haftung
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)