Die Güterstandsschaukel ist eine Gestaltung, bei der Ehegatten notariell vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln und anschließend wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Durch die Beendigung des Güterstands entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, und der bis dahin aufgelaufene Zugewinn wird ausgeglichen. Die Ausgleichsforderung ist nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerfrei, sodass ein schenkungsteuerfreier Vermögenstransfer zwischen den Ehegatten entsteht. Die Gestaltung ist vom Bundesfinanzhof anerkannt und kann zugleich den Pflichtteil reduzieren, weil das übertragene Vermögen dem Nachlass entzogen wird.