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REB Insights · Glossar

Holdingstruktur

§ 21 UmwStG

Eine Holdingstruktur ist eine Konzernstruktur, in der eine Gesellschaft Beteiligungen an weiteren Gesellschaften hält; in der mehrstöckigen Form sind mehrere Beteiligungsebenen übereinander angeordnet. Sie ermöglicht die steuerfreie Weiterleitung von Dividenden innerhalb des Konzerns unter Beachtung einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent sowie eine Reinvestition ohne sofortige Steuerbelastung. Beteiligungen lassen sich dabei nach Branchen, Regionen oder Geschäftsfeldern strategisch aufteilen. Ein zentrales Instrument, um aus einer unmittelbar gehaltenen operativen Beteiligung eine Holdingstruktur zu entwickeln, ist der Anteilstausch nach § 21 UmwStG.

Rechtlicher Bezug§ 21 UmwStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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