Die innergemeinschaftliche Lieferung ist die Lieferung von Waren an einen Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit; der Vorgang bleibt steuerbar, wird bei Vorliegen der Voraussetzungen aber steuerfrei gestellt. Ihr entspricht im Bestimmungsland der innergemeinschaftliche Erwerb des Abnehmers. Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers geprüft und die Zusammenfassende Meldung richtig abgegeben wurde; beides ist seit 2020 materielle Voraussetzung.