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REB Insights · Glossar

innergemeinschaftliche Lieferung

§ 6a UStG

Die innergemeinschaftliche Lieferung ist die Lieferung von Waren an einen Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit; der Vorgang bleibt steuerbar, wird bei Vorliegen der Voraussetzungen aber steuerfrei gestellt. Ihr entspricht im Bestimmungsland der innergemeinschaftliche Erwerb des Abnehmers. Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers geprüft und die Zusammenfassende Meldung richtig abgegeben wurde; beides ist seit 2020 materielle Voraussetzung.

Rechtlicher Bezug§ 6a UStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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