Die Nachfolgeklausel ist eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, die für den Todesfall regelt, wer in die Gesellschafterstellung eines verstorbenen Gesellschafters eintritt. Bei der einfachen Nachfolgeklausel treten alle Erben kraft Gesetzes und entsprechend ihrer Erbquote unmittelbar in die Gesellschafterstellung ein. Die qualifizierte Nachfolgeklausel beschränkt den Eintritt dagegen auf bestimmte Personen, etwa nur auf Kinder, und kann so verhindern, dass ungeeignete oder überschuldete Erben Gesellschafter werden. Nachfolgeklauseln sind vor allem bei Personengesellschaften von Bedeutung und wirken sich auch auf die Besteuerung aus.