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REB Insights · Glossar

Pflichtteil

§ 2303 BGB

Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass, die nahen Angehörigen des Erblassers — den Abkömmlingen, dem Ehegatten und den Eltern — zusteht (§ 2303 BGB). Er beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wird ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger enterbt oder durch ein Vermächtnis auf weniger als seinen Pflichtteil gesetzt, kann er vom Erben die Zahlung des Pflichtteils in Geld verlangen. Bei großem Vermögen können solche Pflichtteilsforderungen die Liquidität der Erben erheblich belasten und die Unternehmensnachfolge gefährden.

Rechtlicher Bezug§ 2303 BGB
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)