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REB Insights · Glossar

Privatvermögen

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Das Privatvermögen umfasst das nicht einem Betrieb zugeordnete Vermögen einer natürlichen Person. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens ist als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur innerhalb bestimmter Haltefristen steuerpflichtig; bei beweglichen Gegenständen wie Kunstwerken, Edelmetallen oder Kryptowährungen ist der Gewinn nach Ablauf eines Jahres steuerfrei. Beim Übergang von Unternehmensvermögen fallen im Privatvermögen gehaltene Anteile nicht unter die Betriebsvermögensverschonung, sondern werden ohne Verschonung besteuert. Für Haftungszwecke ist die saubere Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen von Bedeutung, da Gläubiger im Krisenfall auf das gesamte Privatvermögen zugreifen können.

Rechtlicher Bezug§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)