Die Regelverschonung ist das Grundmodell der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen. Sie gewährt einen Verschonungsabschlag von 85 % auf begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. Euro (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Voraussetzung sind eine Behaltefrist von fünf Jahren und die Einhaltung der Lohnsummenregelung — die Summe der Löhne muss über fünf Jahre mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme betragen. Das Verwaltungsvermögen darf höchstens 90 % des Betriebsvermögens ausmachen; erreicht es 90 % oder mehr, entfällt jede Verschonung. Verstößt der Erwerber innerhalb der Behaltefrist gegen die Behalteregelung, erfolgt die Nachversteuerung zeitanteilig (§ 13a Abs. 6 Satz 2 ErbStG).