Die Restnutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, über den ein abnutzbares Wirtschaftsgut noch abgeschrieben werden kann. In der Grundstücksbewertung ergibt sie sich als wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters und beträgt mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer. Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie ein verbliebener Restbuchwert werden über die Restnutzungsdauer verteilt und abgeschrieben. Im Ertragswertverfahren bestimmt sie den Vervielfältiger, mit dem der Gebäudereinertrag kapitalisiert wird: Eine längere Restnutzungsdauer führt zu einem höheren Vervielfältiger.