Eine Rückstellung ist ein Passivposten in der Bilanz, mit dem ein Unternehmen eine künftige Verpflichtung bereits im laufenden Jahr als Aufwand erfasst. Ihre Bildung mindert das Ergebnis, weil in der Bilanzierung die Aufwandsbuchung mit der Rückstellungsbildung erfolgt — anders als bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, in der mangels Geldflusses zunächst keine Betriebsausgabe entsteht. Typische Anlässe sind etwa eine Rückstellung für Wartung oder für Garantieansprüche. Wird eine gebildete Rückstellung später aufgelöst, entsteht in ihrer Höhe ein steuerlich wirksamer Ertrag. Eine besondere Art ist die Pensionsrückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen; bis zur späteren Pensionszahlung wirkt sie wie ein zinsloser Kredit des Fiskus.