Das Sachwertverfahren (§ 189 BewG) ist eines der Bewertungsverfahren für Grundstücke neben dem Vergleichswert- und dem Ertragswertverfahren. Es kommt subsidiär zur Anwendung, wenn keine tauglichen Vergleichswerte vorliegen, und beruht auf den Herstellungskosten und dem Bodenwert. Durch das JStG 2022 wurde das Sachwertverfahren mit neuen Faktoren wie dem Regionalfaktor, dem Alterswertminderungsfaktor sowie erhöhten Baupreisindizes und Wertzahlen deutlich verändert, was in vielen Fällen zu höheren Grundbesitzwerten führt.