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REB Insights · Glossar

Sonderbetriebsvermögen

Bei Personengesellschaften zerfällt das Betriebsvermögen in zwei Sphären: das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft und das Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung überlässt, etwa ein Betriebsgrundstück, eine Maschine oder ein Patent. Bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils ist neben dem Anteil am Gesamthandsvermögen auch das funktional notwendige Sonderbetriebsvermögen einzubringen. Wird funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, kann die steuerneutrale Behandlung scheitern.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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