Zum Inhalt springen
REB Insights · Glossar

Spaltung

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG

Die Spaltung ist eine Form der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz. Sie umfasst nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung und erfolgt wie die Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Handelsrechtlich ist bei der Anmeldung der Spaltung beim Registergericht eine Schlussbilanz beizufügen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Zusammen mit Verschmelzung und Formwechsel bildet sie eine echte Umwandlung im Sinne des UmwG, an die das Umwandlungssteuerrecht anknüpft.

Rechtlicher Bezug§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff