Eine Sperrfrist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen bestimmte Vorgänge eine zunächst gewährte steuerliche Begünstigung rückwirkend entfallen lassen. Im Umwandlungssteuerrecht knüpft § 22 UmwStG an eine siebenjährige Sperrfrist auf die erhaltenen Anteile an; innerhalb dieser Frist löst eine Veräußerung der Anteile die Besteuerung rückwirkend aus, wobei der Kreis der sperrfristschädlichen Vorgänge weiter reicht als der Begriff der Veräußerung. Im Grunderwerbsteuerrecht gilt nach § 5 Abs. 3 GrEStG eine Zehn-Jahres-Sperrfrist, die die Befreiung zurücknimmt, soweit sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von zehn Jahren vermindert. Auch bei der Realteilung besteht eine Sperrfrist.