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REB Insights · Glossar

Sperrfrist

§ 22 UmwStG

Eine Sperrfrist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen bestimmte Vorgänge eine zunächst gewährte steuerliche Begünstigung rückwirkend entfallen lassen. Im Umwandlungssteuerrecht knüpft § 22 UmwStG an eine siebenjährige Sperrfrist auf die erhaltenen Anteile an; innerhalb dieser Frist löst eine Veräußerung der Anteile die Besteuerung rückwirkend aus, wobei der Kreis der sperrfristschädlichen Vorgänge weiter reicht als der Begriff der Veräußerung. Im Grunderwerbsteuerrecht gilt nach § 5 Abs. 3 GrEStG eine Zehn-Jahres-Sperrfrist, die die Befreiung zurücknimmt, soweit sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von zehn Jahren vermindert. Auch bei der Realteilung besteht eine Sperrfrist.

Rechtlicher Bezug§ 22 UmwStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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