Das Stammkapital ist das Kapital einer GmbH, auf das die persönliche Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Bei der Gründung einer GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro ausgewiesen werden; die UG (haftungsbeschränkt) kommt zunächst mit weniger aus, unterliegt aber einer Rücklagenpflicht, solange ihr Stammkapital unter 25.000 Euro bleibt. Das Stammkapital ist gebunden: Die Einziehung von Geschäftsanteilen darf nicht zu seiner Rückzahlung führen, und ein gezahltes Entgelt darf es nicht angreifen (§ 34 Abs. 3 GmbHG). Hält die Gesellschaft eigene Anteile, ist für die Beteiligungsbemessung vom maßgeblichen, um diese Anteile geminderten Stammkapital auszugehen.