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REB Insights · Glossar

Stammkapital

§ 34 Abs. 3 GmbHG

Das Stammkapital ist das Kapital einer GmbH, auf das die persönliche Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Bei der Gründung einer GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro ausgewiesen werden; die UG (haftungsbeschränkt) kommt zunächst mit weniger aus, unterliegt aber einer Rücklagenpflicht, solange ihr Stammkapital unter 25.000 Euro bleibt. Das Stammkapital ist gebunden: Die Einziehung von Geschäftsanteilen darf nicht zu seiner Rückzahlung führen, und ein gezahltes Entgelt darf es nicht angreifen (§ 34 Abs. 3 GmbHG). Hält die Gesellschaft eigene Anteile, ist für die Beteiligungsbemessung vom maßgeblichen, um diese Anteile geminderten Stammkapital auszugehen.

Rechtlicher Bezug§ 34 Abs. 3 GmbHG
Zuständiges ThemaGmbH-Grundlagen & Haftung
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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