Die stille Beteiligung ist eine rein schuldrechtliche Beteiligung am Unternehmenserfolg, die mit dem Darlehen und dem Genussrecht zu den Formen der Mezzanine-Finanzierung zählt. Zu unterscheiden sind die typische und die atypische stille Beteiligung: Steuerlich werden typische stille Beteiligungen als Fremdkapital, atypische als Mitunternehmerschaft behandelt. Über eine stille Beteiligung können auch Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt werden; nach der Rechtsprechung des BFH kann dies zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Eine stille Beteiligung ist auch an einer GmbH möglich.