Zum Inhalt springen
REB Insights · Glossar

Teileinkünfteverfahren

§ 3 Nr. 40 EStG

Das Teileinkünfteverfahren ist eine Methode zur Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bei natürlichen Personen. Der Veräußerungsgewinn ist nach § 3 Nr. 40 EStG zu 40 Prozent steuerfrei, während 60 Prozent steuerpflichtig sind; korrespondierend sind Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 Prozent abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG). Es greift insbesondere bei Anteilen im Betriebsvermögen und bei Beteiligungen nach § 17 EStG und tritt dort an die Stelle der Abgeltungsteuer, die in diesen Fällen nicht anwendbar ist. Auch Ausschüttungen können demselben Mechanismus unterliegen.

Rechtlicher Bezug§ 3 Nr. 40 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff