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REB Insights · Glossar

Teilwert

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Der Teilwert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab für einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens. Er dient als Ansatz etwa bei der Entnahme, die zum Teilwert erfolgt, und bei einer Sacheinlage, deren eingebrachtes Wirtschaftsgut mit seinem Teilwert bewertet wird. Der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert bildet die stillen Reserven, die bei Verkauf oder Entnahme aufzudecken sind. Ist der Teilwert dauerhaft niedriger als die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann das Wirtschaftsgut im Wege einer Teilwertabschreibung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Bei Pensionsverpflichtungen ist der Teilwert der maßgebende Bewertungsmaßstab und wird nach § 6a Abs. 3 EStG ermittelt.

Rechtlicher Bezug§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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