Die Testamentsvollstreckung ist eine gesetzlich geregelte Sonderform der Treuhand (§§ 2197 ff. BGB). Sie bietet Schutz vor unbedachten Verfügungen der Erben sowie vor Gläubigerzugriff auf den Nachlass während ihrer Dauer (§ 2214 BGB). Ein Testamentsvollstrecker kann die Erfüllung von Vermächtnissen überwachen und die Einhaltung der steuerlichen Fristen sicherstellen. Über Gesellschaftsanteile ist sie grundsätzlich zulässig: über den Kommanditanteil nach herrschender Meinung, weil der Kommanditist keine Geschäftsführungsbefugnis hat, und über GmbH-Geschäftsanteile gesellschaftsrechtlich anerkannt.