Die verdeckte Einlage ist eine Zuwendung eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, die keine zusätzlichen Gesellschafterrechte begründet. Sie kann etwa entstehen, wenn ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter unter dem Verkehrswert an die Gesellschaft veräußert oder sie durch Darlehensverzicht, Pensionsverzicht oder verbilligte Sacheinlagen unterstützt. Verdeckte Einlagen erhöhen die Anschaffungskosten der Beteiligung, ohne die Beteiligungsquote zu verschieben. Auf Ebene der Gesellschaft wirken sie sich zudem auf das steuerliche Einlagekonto aus.