Das Vermächtnis ist eine durch letztwillige Verfügung angeordnete Zuwendung des Erblassers zugunsten einer bestimmten Person. Der Erblasser kann etwa die Kinder als Erben einsetzen und zugleich Vermächtnisse zugunsten der Enkel anordnen; erfüllt werden die Vermächtnisse durch die Erben oder einen Testamentsvollstrecker. Bei flexiblen Vermächtnisgestaltungen bestimmt der Erblasser lediglich den Zweck, während die Auswahl des konkreten Gegenstands oder der Leistung dem Erben obliegt. Ein Vermächtnis kann auch als Nießbrauch ausgestaltet werden; erbschaftsteuerlich wird der Kapitalwert eines solchen Vermächtnisnießbrauchs als Erwerb des Nießbrauchers erfasst.