Der Vervielfältiger ist der Faktor, mit dem ein Jahreswert multipliziert wird, um einen Kapitalwert zu ermitteln. Bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen wie Nießbrauch oder Renten ergibt sich der Kapitalwert aus dem Jahreswert multipliziert mit dem Vervielfältiger, der sich aus der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten ableitet (§ 14 Abs. 1 BewG). Dieser Vervielfältiger richtet sich nach dem Alter zum Bewertungszeitpunkt und wird anhand der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Sterbetafel jährlich bekanntgegeben. Im Ertragswertverfahren für Grundstücke dient ein Vervielfältiger nach Anlage 21 BewG dazu, den Gebäudereinertrag zur Ermittlung des Gebäudeertragswerts zu kapitalisieren; seine Höhe steigt mit der Restnutzungsdauer. Bei Erbbaurechtsfällen bestimmen die Vervielfältiger nach Anlage 21 BewG zusammen mit den Abzinsungsfaktoren nach Anlage 26 BewG die Bewertung.