Die Vinkulierung ist eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft bindet. Bei der GmbH machen Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) die Abtretung von Geschäftsanteilen von der Genehmigung der Gesellschaft — typischerweise durch Gesellschafterbeschluss — abhängig. Sie dienen dazu, das Eindringen familienfremder Personen zu verhindern, und können Anteile vor der Verwertung durch Gläubiger schützen. Bei der Vererbung greift die Vinkulierung nicht unmittelbar, da der Anteil kraft Gesamtrechtsnachfolge und nicht durch Abtretung übergeht. Für die Nachfolgeplanung sind Vinkulierungsklauseln zweischneidig, weil sie eine geplante Übertragung auf einen Nachfolger erschweren können.