Der Vorsteuerabzug ist ein zentrales Element des Umsatzsteuersystems, bei dem ein Unternehmer die ihm in Eingangsrechnungen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Voraussetzung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist, dass die bezogene Lieferung oder sonstige Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht wird; ohne ordnungsgemäße Belege ist der Abzug nicht möglich. Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern setzt der volle Vorsteuerabzug eine rechtzeitige Zuordnung des Guts zum Unternehmen voraus, die andernfalls endgültig verloren geht. Kleinunternehmer können keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.