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REB Insights · Glossar

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Betrieb seinen Gewinn ermittelt, und bildet damit den zeitlichen Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung. Bei der GmbH erfolgt die Gewinnermittlung stets durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 5 EStG. Das erste Wirtschaftsjahr eines neu gegründeten Betriebs kann als sogenanntes Rumpfwirtschaftsjahr ausgestaltet sein, das mit der Eintragung beginnt und vor Ablauf eines vollen Jahres endet. Das Wirtschaftsjahr dient darüber hinaus als Bezugsgröße für steuerliche Fristen und Verteilungen, etwa die Übertragungsfrist einer § 6b-Rücklage von vier Wirtschaftsjahren oder den Gewinnzuschlag von sechs Prozent für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem eine solche Rücklage bestand.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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