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REB Insights · Glossar

Zinsschranke

§ 4h EStG

Die Zinsschranke nach § 4h EStG ist eine steuerliche Abzugsbeschränkung für Zinsaufwendungen und Teil der steuerlichen Missbrauchsbekämpfung. Sie begrenzt den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen, sobald bestimmte Schwellen überschritten werden. Neben § 4h EStG ist ergänzend § 8a KStG zu beachten. Innerhalb eines Organkreises wird die Zinsschranke auf den gesamten Organkreis angewendet.

Rechtlicher Bezug§ 4h EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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