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REB Insights · Glossar

Anteilsvereinigung

§ 1 Abs. 3 GrEStG

Die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG ist ein grunderwerbsteuerlicher Tatbestand, der greift, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers oder abhängiger Unternehmen vereinigt werden. Anders als beim reinen Gesellschafterwechsel setzt sie eine Konzentration der Anteile in einer Hand voraus und gilt ohne zeitliche Begrenzung. Ausgelöst werden kann sie etwa durch die Einziehung von Geschäftsanteilen oder den Widerruf einer Schenkung; wird der auslösende Vorgang rückgängig gemacht, sodass keine Anteilsvereinigung mehr vorliegt, kann die Grunderwerbsteuer entfallen. Der Tatbestand ist gegenüber den Gesellschafterwechsel-Tatbeständen des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG subsidiär.

Rechtlicher Bezug§ 1 Abs. 3 GrEStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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