Bei der Anwachsung scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, während die Gesellschaft unter den übrigen Mitunternehmern fortbesteht; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 712 BGB). Bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft führt das Ausscheiden zur Anwachsung des gesamten Gesellschaftsvermögens beim verbleibenden Gesellschafter. Die ertragsteuerlichen Folgen hängen davon ab, ob die Anwachsung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt; steuerlich kann sie eine Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils darstellen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist die Anwachsung kein steuerbarer Vorgang. Hält die Gesellschaft Grundbesitz, kann die Anwachsung der Anteile auf eine andere Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslösen.