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REB Insights · Glossar

Bauträger

Ein Bauträger errichtet oder saniert Gebäude, wobei Teilungen regelmäßig bereits vor der Gebäudeerrichtung erfolgen. Die von ihm gehaltenen Grundstücke gehören typischerweise zum Umlaufvermögen. Beim Bauträgerkauf droht die Falle des einheitlichen Vertragswerks: Sonderwünsche, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, können in die Bemessungsgrundlage einfließen, wenn ein hinreichend enger sachlicher Zusammenhang zum steuerbaren Rechtsgeschäft besteht. Die Rechtsprechung qualifiziert Erwerb, anschließende Bebauung mit einem Großobjekt und zeitnahe Veräußerung als gewerbliche Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers oder Bauträgers. Umsatzsteuerlich kann bei Bauträgern die volle Vorsteuer noch zehn Jahre später vollständig kippen.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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