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REB Insights · Glossar

Behaltensfrist

§ 13a Abs. 6 ErbStG

Die Behaltensfrist ist ein Zeitraum, während dessen begünstigt übertragenes Vermögen gehalten werden muss, damit eine gewährte Steuerbefreiung bestehen bleibt. Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpfen die Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG die Begünstigung von Betriebsvermögen an die Einhaltung der Behaltensfrist (§ 13a Abs. 6 ErbStG); bei der weitergehenden Verschonungsvariante verlängert sie sich auf sieben Jahre. Auch bei Umwandlungen und Spaltungen bestehen eigene Behaltensfristen, etwa die Fünfjahres-Behaltensfrist mit einer 20-%-Schwelle. Einzelne Begünstigungen wie der Abschlag nach § 13d ErbStG wirken dagegen ohne Behaltensfrist. Wird eine geltende Behaltensfrist nicht eingehalten, sind die Verschonungsregelungen nicht anwendbar.

Rechtlicher Bezug§ 13a Abs. 6 ErbStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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