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REB Insights · Glossar

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den steuerlichen Gewinn mindern. Im Betriebsvermögen zählen grundsätzlich sämtliche betrieblich veranlassten Aufwendungen — etwa Anschaffungskosten, Stromkosten oder an ein Gremium gezahlte Vergütungen — zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs sind ordnungsgemäße Belege; fehlende oder unvollständige Belege gefährden den Abzug. Nicht jede Zahlung ist eine Betriebsausgabe: Bestimmte Aufwendungen sind gesetzlich nicht abziehbar, und manche Zahlungen — etwa bestimmte Beitragszahlungen — sind als Entnahmen der Gesellschafter und nicht als Betriebsausgaben zu behandeln.

BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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