Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den steuerlichen Gewinn mindern. Im Betriebsvermögen zählen grundsätzlich sämtliche betrieblich veranlassten Aufwendungen — etwa Anschaffungskosten, Stromkosten oder an ein Gremium gezahlte Vergütungen — zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs sind ordnungsgemäße Belege; fehlende oder unvollständige Belege gefährden den Abzug. Nicht jede Zahlung ist eine Betriebsausgabe: Bestimmte Aufwendungen sind gesetzlich nicht abziehbar, und manche Zahlungen — etwa bestimmte Beitragszahlungen — sind als Entnahmen der Gesellschafter und nicht als Betriebsausgaben zu behandeln.