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REB Insights · Glossar

Ertragswertverfahren

§ 182 Abs. 3 BewG

Das Ertragswertverfahren ist ein steuerliches Bewertungsverfahren, das den Wert aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag ableitet. Bei Grundstücken gilt es nach § 182 Abs. 3 BewG für Mietwohngrundstücke sowie Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich am örtlichen Markt eine übliche Miete ermitteln lässt; dabei wird der Gebäudereinertrag kapitalisiert. Für nicht notierte Anteile stellt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Ertragswertverfahren nach §§ 199-203 BewG zur Verfügung, bei dem der nachhaltig erzielbare Jahresertrag als Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mit dem Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird. Dieser Faktor ist einheitlich auf 13,75 festgelegt.

Rechtlicher Bezug§ 182 Abs. 3 BewG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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