Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist eine gewerbesteuerliche Vergünstigung für grundstücksbesitzverwaltende Unternehmen. Eine Gesellschaft, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, kann ihren Gewerbeertrag um den auf die Grundstücksverwaltung entfallenden Gewinn kürzen; im Ergebnis kann die Gewerbesteuer dadurch entfallen. Die Kürzung gilt rechtsformneutral und kommt sowohl der GmbH als auch der GmbH & Co. KG zugute. Voraussetzung ist die Ausschließlichkeit der Grundstücksverwaltung; schädliche Nebentätigkeiten oder ein gewerblicher Grundstückshandel können die erweiterte Kürzung entfallen lassen.