Die Familienstiftung ist ein vollständiger, eigenständiger Rechtsträger mit eigenem Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Aufsichtsapparat, dessen Vermögen keinem Gesellschafter gehört. Sie dient dem generationenübergreifenden Vermögensschutz und gilt als wichtigste Alternative zur GmbH-Holding; weil das Stiftungsvermögen nicht der Zwangsvollstreckung gegen einzelne Familienangehörige unterliegt, bietet sie einen besonders starken Vermögensschutz. Privatnützige Familienstiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre Erträge. Zusätzlich fällt bei ihnen alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG an, die einen fiktiven Generationenübergang simuliert.