Eine gemischte Schenkung ist eine Zuwendung, bei der Leistung und Gegenleistung teilweise in einem Austauschverhältnis stehen und teilweise unentgeltlich erfolgen. Sie liegt vor, wenn der Beschenkte für die Übertragung eine Gegenleistung erbringt, die erheblich unter dem Wert der Leistung bleibt. Im BGB ist sie nicht ausdrücklich geregelt, sondern gilt als Sonderform der Schenkung. Steuerlich handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb, der in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist. So liegt etwa bei einem niedrigverzinslichen Darlehen eine gemischte Schenkung vor, deren Zuwendung in der Differenz zwischen dem marktüblichen und dem tatsächlich vereinbarten Zins besteht.