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REB Insights · Glossar

Grundbesitzwert

§§ 151, 157 BewG

Der Grundbesitzwert ist der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Wert eines Grundstücks, der als Bemessungsgrundlage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie bei bestimmten Ergänzungstatbeständen der Grunderwerbsteuer dient. Er wird nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 1 bis 3 BewG festgestellt und entspricht dem gemeinen Wert nach § 177 BewG. Im Ertragswertverfahren setzt er sich aus Bodenwert und Gebäudeertragswert zusammen (§ 184 Abs. 1 BewG), wobei mindestens der Bodenwert anzusetzen ist (§ 184 Abs. 3 Satz 2 BewG). Für die Schenkungsteuer ist der Grundbesitzwert maßgeblich; seit der BewG-Reform 2023 führen die aktualisierten Bewertungsparameter häufig zu höheren Grundbesitzwerten, die näher am Verkehrswert liegen. In vielen Konstellationen kann er dennoch unter dem Verkehrswert liegen, etwa bei vermieteten Immobilien oder ungewöhnlichen Lagen.

Rechtlicher Bezug§§ 151, 157 BewG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

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